Kostenübernahme

Ich bin eine approbierte psychologische Psychotherapeutin und im Arztregister Sachsen-Anhalt eingetragen.

Seit 2007 bin ich als niedergelassene Verhaltenstherapeutin an drei Tagen pro Woche in eigener Praxis in Dessau tätig und verfüge dort über einen halben Kassensitz.

Seit Juni 2020 biete ich zusätzlich im Berliner Christlichen Beratungs- und Therapiezentrum (CTBZ) an einem Tag in der Woche Psychotherapie an. Für meine Privatpraxis in Berlin habe ich keine Kassenzulassung. Ich kann daher nur einen eingeschränkten Personenkreis behandeln.

Dazu gehören:

  • Privatversicherte
  • Beihilfeversicherte
  • BG-Patienten
  • Personen mit Anspruch auf Entschädigungsleistungen spezieller Fonds (Missbrauchsfond, Heimkinderfond, Leistungen nach dem OEG)

Eine Kostenübernahme durch die Kassen bei gesetzlich Versicherten kann in begründeten Einzelfällen beantragt werden. Allerdings ist das Antragsverfahren aufwendig und wenig erfolgsversprechend. Deswegen empfehle ich gesetzlich Versicherten in Berlin, sich Therapeuten mit Kassenzulassung zu suchen.

Aufgrund meiner begrenzten Behandlungskapazi­tä­ten in Berlin, nehme ich keine Selbstzahler an. Für Selbstzahler stehen viele andere kompetente Therapeuten zur Verfügung (zum Beispiel im CTBZ).